VerpackG & EWKFfondsG Info

 

Ab dem 1. Januar 2024 wird das kürzlich beschlossene Einweg-Kunststoff-Fondsgesetz (EWKFondsG) in Deutschland wirksam, nachdem es von der Bundesregierung am 11. Mai 2023 verabschiedet wurde. Die Einführung dieses Gesetzes erfolgt im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2019/904, die darauf abzielt, die negativen Umweltauswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte zu minimieren.

Das EWKFondsG legt fest, dass Hersteller, die erstmals gewerbsmäßig Einwegprodukte auf dem deutschen Markt einführen, ab dem genannten Datum eine spezielle Abgabe in den Einweg-Kunststoff-Fonds einzahlen müssen. Die zugrunde liegende EU-Richtlinie, datiert auf den 5. Juni 2019 und sieht verschiedene Maßnahmen vor, um den Verbrauch bestimmter Einwegkunststoffprodukte zu reduzieren und die Umweltauswirkungen durch unsachgemäßes Entsorgen einzudämmen.

Die erzielten Einnahmen aus diesem Fonds werden gezielt an anspruchsberechtigte juristische Personen des öffentlichen Rechts verteilt, insbesondere an Städte und Gemeinden, sofern sie erstattungsfähige Leistungen erbringen. Diese finanziellen Mittel sollen von den Herstellern der Einwegkunststoffprodukte genutzt werden, um die anfallenden Kosten für Maßnahmen zur Abfallbewirtschaftung, Reinigung öffentlicher Räume und Sensibilisierungsmaßnahmen zu decken. Das Einweg-Kunststoff-Fondsgesetz repräsentiert somit einen wichtigen Schritt im Bestreben um eine nachhaltigere Kreislaufwirtschaft und den Schutz unserer Umwelt.

Hierzu zählen Trinkgefäße wie Kaltgetränke- und Kaffeebecher, Einweggläser sowie dünnere Tragetaschen mit einer Dicke unter 15 μm. Ab Januar 2024 ist zu erwarten, dass insbesondere bei Kaffeebechern mit Kunststoffbeschichtung, Kunststoff-Kaltgetränkebechern, Knotenbeuteln und dünnen Hemdchentragetaschen teilweise erhebliche Preissteigerungen eintreten werden. Diese Veränderungen in den Kostenstrukturen werden uns dazu zwingen, diese Anpassungen an die Verbraucher weiterzugeben.